Eigentümergemeinschaft - Immobilien Wörterbuch



Eigentümergemeinschaft


Alle Wohnungseigentümer  einer Wohnanlage zusammen ergeben die Eigentümergemeinschaft.

Sie ist nicht ablösbar, da sie gesetzlich bestimmt ist. Alle Parteien müssen Entscheidungen gemeinsam treffen und werden durch einen Verwalter vertreten.




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