Teileigentum umfasst den Eigentum, der nicht zu den Wohnzwecken zählt. Es zählt zum Sondereigentum und steht immer in Verbindung mit dem gemeinschaftlichen Eigentum (wie z.B. Ladengeschäfte, Praxis- oder Kellerräume und häufig Garagen). Es gelten die Vorschriften wie im Wohneigentum festgelegt.
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