Durch das Vorkaufsrecht bekommt ein interessierter Käufer das Recht, die Immobilie zu erwerben, selbst wenn der Kaufvertrag mit einem Dritten geschlossen werden soll. Dieses Recht wird vorher vertraglich oder im Grundbuch festgehalten. Neben diesem privaten Vorkaufsrecht haben auch Gemeinden manchmal das öffentliche Vorkaufsrecht, sich ein Grundstück anzueignen.
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